Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

seit dem 01.01.2008

1.Allgemeines

1.Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Liefergeschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im übrigen gelten sollten, zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.

2.Nachstehende dem Käufer zur Kenntnis gebrachte Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten durch Auftragserteilung als Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen bedürfen der besonderen schriftlichen Zustimmung.

2.Angebote und Lieferfristen

1.Soweit nicht anderes schriftlich von uns bestätigt ist, gelten alle Angaben freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

2.Aufträge und Abmachungen jeder Art, auch diejenigen der Vertreter, haben Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

3.Die Übernahme aller Aufträge erfolgt unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit. Etwa angegebene Lieferfristen sind nur annähernd und für den Verkäufer unverbindlich. Unvorhergesehene Fabrikationshindernisse, Betriebsstörungen, Waren- oder Rohstoffmangel sowie Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer zur Hinausschiebung oder Aufhebung übernommener Lieferungsverpflichtungen.

3.Preise

1.Die Preise und Lieferungen frei Baustelle gelten unter Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, frei verladen ab Lager.

2.Bei vereinbarter Lieferung frei Baustelle/Bestimmungsort werden gut befahrbare Anfuhrwege für einen bis zu 40-to-LKW vorausgesetzt. Bei schlechten bzw. nicht genügend befestigten Anfahrtswegen, bei denen Gefahr für Wagen, Ladung und Weg besteht, haben wir nur eine Transportverpflichtung bis zum nächsten Umschlagspunkt auf fester Straße.

3.Das Abladen der Fahrzeuge ist bei Lieferungen frei Baustelle im Angebotspreis nicht inbegriffen; das Abladen hat durch bauseitig gestellte Leute zu erfolgen. Der Käufer verpflichtet sich, das Abladen sofort und schnellstmöglich durchzuführen. Sollten Abladeverzögerungen eintreten, die nicht der normalen und üblichen Zeit entsprechen, ganz gleich aus welchem Grunde dies geschieht, ist der Käufer für den hieraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig bzw. erfolgt das Abladen gegen Krangebühr auf eigene Gefahr.

4.Grundsätzlich kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zur Anwendung.

5.Für Materialrücknahmen werden 20 % Rücknahmekosten, Wiedereinlagerungskosten in Rechnung gestellt.

6.Für Angebote gelten die genannten Preise als Festpreise, vorbehaltlich einer Preiserhöhung unserer Vorlieferanten. Alle Angebote verlieren zum 31. 12. des jeweiligen Kalenderjahres ihre Gültigkeit.

4.Mängelrügen

1.Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden.

2.Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern; bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

3.Beanstandungen haben sofort nach Empfang der Ware, spätestens jedoch binnen 3 Tagen zu erfolgen.

4.Beanstandungen wegen Bruchschaden sind nur bei Empfang der Ware möglich; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

5.Zahlungen

1.Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung.

2.Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, ohne Abzug von Skonto.

3.Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, bankübliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

6.Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt dem Verkäufer bis zu völligen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung (oder sonstigem Rechtsgrund) zwischen dem Verkäufer und Käufer erwachsenen Forderungen vorbehalten. Dies gilt auch bei der Lagerung auf fremden Grundstücken.

7.Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Gerichtsstand gilt Merzig, als Erfüllungsort gilt Mettlach.

8.Verpackungsverordnungen

1.Wie Sie wissen, bestehen für die Vertreiber von Verkaufsverpackungen ab 01. Januar 1993 eine Rücknahmepflicht. Gemäß Verpackungsverordnung handelt es sich dabei um eine Bringschuld. Diese Rücknahmeverpflichtung erfasst also demnach nicht den Ersatz der Kosten für die Rücklieferung. Soweit keine Rückgabe erfolgt, ist sowohl eine Beteiligung, als auch eine Übernahme von Entsorgungskosten durch uns ausgeschlossen.

2.Es ist künftig unumgänglich, PE-Schrumpfhauben, PE-Flachfolien, PE-Stretchfolien, Stahlbänder, PVC-Behältnisse getrennt zu erfassen. Wir stellen auf unserem Lager entsprechende Behältnisse bereit, wobei darauf zu achten ist, dass keine Fremdstoffe in die Ihnen zur Verfügung gestellten Behältnisse gelangen. Sollten sich bei Anlieferung trotzdem Fremdstoffe in den Chargen befinden, werden wir, im Interesse der Qualität, des Recyclingmaterials, diese Chargen nicht annehmen.

9.Paletten und Einladung

  1. 1.Paletten werden wie folgt berechnet und bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand wieder gut geschrieben:                                             

                                      berechnet mit:            gutgeschrieben mit:





3.Für die Kranentladung berechnen wir eine Kostenbeteiligung von 5,50 Euro pro Hub.

4.Für die Überlassung eines Handhubwagens während des Entladen unseres Fahrzeuges berechnen wir eine Kostenbeteiligung von 7,00 Euro/Anlieferung.

5.Für Anlieferung von Materialien sowie von Schüttgütern erheben wir Logistik- bzw. Schüttpauschalen gestaffelt nach Entfernungen.

6.Alle genannten Werte auf diesem Schreiben verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer


* Beträge sind variabel und passen sich der allg. Marktlage an

DB-Paletten

Werk-Paletten

GK-Paletten

EW-Paletten

13,00 Euro

10,00 Euro

23,50 Euro

3,00 Euro

11,00 Euro

8,90 Euro

21,50 Euro

kostenlose Rücknahme und Entsorgnung